Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt.
Bei Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muß beendet sein, dann erst darf die Ursache eines Falles eintreten.

Privatrechtschutzversicherung Vergleich